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KG, 23.06.1992 - 1 AR 10/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 1351
- Rpfleger 1992, 487
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 17.12.1991 - 1 AR 37/91
Auszug aus KG, 23.06.1992 - 1 AR 10/92
»Nach Herstellung der deutschen Einheit ist örtlich zuständiges Nachlaßgericht auch für die Einziehung eines Erbscheins, der über den Nachlaß eines vor dem 3.10.1990 mit letztem Wohnsitz im Gebiet der früheren DDR verstorbenen Erblassers von einem Nachlaßgericht der alten Bundesländer in entsprechender Anwendung des § 73 Abs. 2 oder 3 FGG erteilt worden ist, allein das nach § 73 Abs. 1 FGG berufene Gericht (Ergänzung zu Senat, DRsp IV (470) 274 a = OLGZ 1992, 287).«.Der Senat hat in seinem in [DRsp IV (470) 274 a =] OLGZ 1992, 287 veröffentlichten Beschluß ... bereits ausgesprochen, daß in diesen Fällen selbst der allgemeine Grundsatz der Kontinuität einer einmal wirksam begründeten örtlichen Zuständigkeit im Erbscheinsverfahren ... keine Anwendung findet.
- OLG Köln, 12.08.1996 - 2 Wx 29/96
Örtliche Zuständigkeit der Nachlaßgerichte für die Erteilung von Ausfertigungen …
Vielmehr ist es geboten, daß nunmehr das jeweils nach § 73 Abs. 1 FGG zuständige Nachlaßgericht tätig wird (KG a.a.O. und Rpfleger 1992, 487; OLG Bremen DtZ 1994, 252). - KG, 29.02.2000 - 1 AR 14/00
Zuständiges Nachlassgericht für die Einziehung eines in der ehemaligen DDR …
"Das gemäß § 73 Abs. 1 FGG örtlich zuständige Nachlassgericht ist seit dem 3. Oktober 1990 auch für die Einziehung eines Erbscheins zuständig, den ein Staatliches Notariat der ehemaligen DDR in Bezug auf dort belegenes Vermögen nach einem mit letztem Wohnsitz im Gebiet der alten Bundesländer verstorbenen Erblasser erteilt hat (Fortführung KG - 1 AR 10/92 - 23. Juni 1992, Rpfleger 1992, 487 ).«. - KG, 17.11.1992 - 1 AR 44/92
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Nachlassgerichts nach Herstellung …
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